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Schließ- & Schlüssldienst

Das vereinbarte Auf- und Zuschließen von Objekten und Gemeinschaftsbereichen zu festen Zeiten, als Teil der Betreuung und im Auftrag der Verwaltung.

  • Vereinbartes Auf- und Zuschließen von Objekten und Gemeinschaftsbereichen

  • Zu festen Zeiten, etwa Öffnen und Schließen von Haus- oder Hofzugängen

  • Kein Aufsperr- oder Notöffnungsdienst und keine Schlüsselverwahrung

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