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Das vereinbarte Auf- und Zuschließen von Objekten und Gemeinschaftsbereichen zu festen Zeiten, als Teil der Betreuung und im Auftrag der Verwaltung.
Vereinbartes Auf- und Zuschließen von Objekten und Gemeinschaftsbereichen
Zu festen Zeiten, etwa Öffnen und Schließen von Haus- oder Hofzugängen
Kein Aufsperr- oder Notöffnungsdienst und keine Schlüsselverwahrung
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